Als Praktikumsbetrieb eignen sich alle Institutionen des Gesundheitswesens, die einen Bildungsauftrag Pflege HF haben und unter anderen folgenden Bedingungen erfüllen: Es stehen genügend Berufsbildungsverantwortliche und berufsbildende Personen zur direkten Begleitung von Studierenden der Pflege zur Verfügung.
Berufsbildungsverantwortliche verfügen über
- einen Abschluss als Dipl. Pflegefachperson HF/FH oder eine gleichwertige Ausbildung im Arbeitsfeld Pflege.
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Pflege sowie im pädagogischen Bereich.
- eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 600 Lernstunden bei hauptberuflicher Tätigkeit.
- eine berufspädagogische und didaktische Ausbildung von 300 Lernstunden, wenn nicht mehr als vier Studierende pro Jahr im Praktikumsbetrieb ausgebildet werden.
- die Fähigkeit, Einzelpersonen und Gruppen zu begleiten und sie in der beruflichen Entwicklung zu fördern.
Berufsbildner/-innen sind Personen, die
- einen Abschluss als Dipl. Pflegefachperson HF/FH haben.
- über Berufserfahrung im Arbeitsfeld der Pflege und die für den Fachbereich notwendige Sicherheit verfügen.
- Fähigkeiten und Interesse für die Begleitung von Studierenden mitbringen.
- eine berufspädagogische Qualifikation von 100 Lernstunden vorweisen können. Eine entsprechende Weiterbildung wird vom BZ Pflege angeboten: Weiterbildungsangebot Berufsbildner/-in in Lehrbetrieben (100h)
Ein Praktikumsbetrieb kann einen Praktikumsplatz pro 150 Stellenprozente in der entsprechenden Organisationseinheit anbieten, wenn diese mit Pflegefachpersonen besetzt ist, die über einen Abschluss als dipl. Pflegefachperson HF/FH verfügen.