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Weiterbildung

Die Geschäftsleitung des Berner Bildungszentrums Pflege (nachfolgend BZ Pflege) erlässt Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Weiterbildungen. Diese sind für die Nachdiplomstudiengänge sowie
alle Weiterbildungsangebote, für die keine anderweitige vertragliche Regelung festgelegt sind, anzuwenden.


Bedingungen für alle Angebote

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über ein digitales Anmeldeformular (abrufbar unter www.bzpflege.ch). Anmeldungen zu den Angeboten sind verbindlich. Provisorische Anmeldungen sind nicht möglich. Mit der Anmeldung zu einem Angebot akzeptieren die Teilnehmenden die AGB sowie allfällige besondere Bestimmungen. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und dem BZ Pflege kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das BZ Pflege zustande.

Der Anmeldeschluss ist pro Angebot festgelegt. Der Entscheid über die Aufnahme von Teilnehmenden und die Durchführung von Angeboten liegt grundsätzlich beim BZ Pflege. Die Berücksichtigung der Teilnehmenden bei Angeboten mit beschränkter Platzzahl erfolgt in der Regel nach Reihenfolge ihres Eingangs. Verspätete Anmeldungen können bei noch freien Plätzen berücksichtigt werden.

Änderungen und Absage durch das BZ Pflege
Aus organisatorischen Gründen behält sich das BZ Pflege vor, Angebote zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Angebote bei prozentualer Rückerstattung der Gebühren zu kürzen. Fallen Lektionen aus Gründen aus, welche das BZ Pflege zu vertreten hat, werden sie grundsätzlich nachgeholt. Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmenden sind ausgeschlossen. Das BZ Pflege behält sich das Recht vor, den Präsenzunterricht zu denselben Konditionen in Online-Unterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts ansonsten nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die Absage bei ungenügender Anzahl an Teilnehmenden erfolgt bis spätestens 10 Tage vor Beginn des Angebots. Bereits bezahlte Kosten werden bei einer solchen Absage zurückerstattet.
Können vertragliche Pflichten aufgrund höherer Gewalt (u. a. staatliche Interventionen, Pandemie, kriegerische Ereignisse) oder kurzfristige Erkrankung des/der Referent:in nicht in der üblichen Form und/oder Zeit erbracht werden, so ist das BZ Pflege berechtigt, stattdessen entsprechende Ersatz und/oder Zusatzleistungen zu erbringen. Diese Leistung führt zur vollständigen Erfüllung. In diesem Fall entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung, Minderung oder Schadenersatz (u. a. Reisekosten, Übernachtungskosten).

Ausschluss
Bei schwerwiegenden Verfehlungen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Nichtbeachtung von Weisungen des BZ Pflege etc.) behält sich das BZ Pflege vor, einen oder mehrere Teilnehmende ganz aus einem Angebot auszuschliessen. Bei einem Ausschluss bleiben die gesamten Angebotsgebühren geschuldet. Eine anteilsmässige Rückerstattung oder ein Erlass der Angebotsgebühren sind ausgeschlossen.

Abmeldung
Eine Abmeldung hat entweder in Briefform (mit Originalunterschrift) oder per E-Mail an die jeweilige Korrespondenzadresse des BZ Pflege zu erfolgen. Ausschlaggebend ist bei der Fristberechnung der Poststempel bzw. das Absenddatum der E-Mail. Bei Nachdiplomstudiengängen, Nachdiplomkursen und Lehrgängen wird bei einer Abmeldung nach der definitiven Aufnahmebestätigung und bis 14 Tagen vor Beginn des Angebotes von der teilnehmenden Person eine Umtriebsentschädigung von CHF 750.00 erhoben. Bei Abmeldungen in den letzten 14 Tagen vor Beginn gelten die Bestimmungen gemäss «Frühzeitiger Austritt». Die Einschreibegebühr ist in jedem Fall geschuldet und wird nicht zurückerstattet. Bereits bezahlte sonstige Angebotsgebühren werden abzüglich der vorgenannten Beträge zurückerstattet.

Nicht besuchte Lektionen
Nicht besuchte Lektionen können grundsätzlich nicht nachgeholt werden, werden nicht zurückerstattet und führen nicht zu einer Reduktion der Angebotskosten. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Abwesenheit selbstverschuldet ist oder nicht (auch bei Krankheit, Unfall, Militärdienst etc.).

Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das BZ Pflege schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden in den durch sie organisierten Angeboten aus (ausgenommen ist der Fall von grober Fahrlässigkeit oder Absicht).

Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverbreitung ausserhalb der Weiterbildung sind ohne schriftliche Genehmigung des BZ Pflege untersagt.

Datenschutz
Die Teilnehmenden anerkennen ausdrücklich, dass ihre Informationen (Name, Adresse etc.) für interne Zwecke gespeichert und u. a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung des BZ Pflege (abrufbar unter www.bzpflege.ch/datenschutz). Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

Bedingungen für Nachdiplomstudiengänge (NDS HF)

Anästhesiepflege, Intensivpflege Erwachsene, Intensivpflege Pädiatrie, Notfallpflege

Angebotskosten/Finanzierung
Für alle Studierenden fallen eine Einschreib-, Semester- sowie eine Diplomgebühr gemäss den Ausschreibungsunterlagen an.

a. Das Nachdiplomstudium wird für Studierende mit Arbeitsort im Kantono Bern durch einen Förderbeitrag der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern finanziert (Art. 99 BerV).

b. Für Studierende mit einem ausserkantonalen Arbeitsort gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Kosten.

Die Semestergebühr für die NDS HF wird jeweils spätestens 30 Tage vor Semesterbeginn den Teilnehmenden in Rechnung gestellt (adressiert an die Privatadresse). Sie ist spätestens bis Semesterbeginn zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung der Gebühr wird der Arbeitgeber informiert und ein Ausschluss aus dem Studiengang wird möglich. Kommt es zu einer Ausbildungsverlängerung (Repetition, Studiengangwechsel, Verlängerung aufgrund tieferem Arbeitspensum etc.), ist für jedes neu begonnene Semester eine Semestergebühr zu entrichten.

Die Diplomgebühr wird den Teilnehmenden im vierten Semester zusammen mit der Semestergebühr zugestellt. Für sie gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Semestergebühr. Muss die Diplomprüfung wiederholt werden, fällt die Diplomgebühr erneut an.

Frühzeitiger Austritt
Bei einem frühzeitigen Austritt aus einem Nachdiplomstudiengang werden die Angebotskosten wie folgt zurückerstattet:

  • Während des ersten Semesters (resp. des ersten Viertels des Angebots) zu 65%
  • Während des zweiten Semesters (resp. des zweiten Viertels des Angebots) zu 40%
  • Während des dritten Semesters (resp. des dritten Viertels des Angebots) zu 20%
  • Während dem vierten Semester (resp. des letzten Viertels des Angebots) keine Rückerstattung

Bedingungen für alle weiteren Angebote (wie z.B. Lehrgänge, Fachseminare)

Angebotskosten
Die Angebotskosten sind in den jeweils gültigen Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Das BZ Pflege behält sich künftige Preisanpassungen vor.

Sämtliche Angebotskosten sind bis spätestens zu Beginn der ersten Veranstaltung zu bezahlen. Das BZ Pflege behält sich vor, die Teilnehmenden bis zur Bezahlung nicht zum Kursbesuch zuzulassen. Das Nichtbezahlen der Angebotskosten gilt nicht als Vertragsrücktritt. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich an die Privatadresse.

Bei einer Abmeldung hat die teilnehmende Person die Möglichkeit, vor Beginn der ersten Veranstaltung für einen Ersatz zu sorgen. In einem solchen Fall werden der Ersatzperson die Angebotskosten sowie eine neue Einschreibegebühr in Rechnung gestellt. Die ursprünglich teilnehmende Person hat auch bei einem Ersatz ihre Einschreibegebühr zu begleichen.

Frühzeitiger Austritt
Bei einem frühzeitigen Austritt aus allen weiteren Angeboten werden keine Modul- respektive Kurskosten zurückerstattet.

Ausnahme:
Bei einem frühzeitigen Austritt aus einem ≥ 1-jährigen Lehrgang werden die Angebotskosten wie folgt zurückerstattet:

  • Während der ersten Hälfte zu 50%
  • Während der zweiten Hälfte keine Rückerstattung

Übergangsregelung
Vor der Inkraftsetzung dieser AGB gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung publizierten AGB der jeweiligen Angebote. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Bern. Es gilt schweizerisches Recht.


Berner Bildungszentrum Pflege AG

Bern, 13. Februar 2024