Antrag auf Unterstützung

Förderbeiträge – Diese Kriterien müssen Sie erfüllen

Pro Monat beträgt der Ausbildungslohn inklusive Förderbeiträge 3500.- Franken. Für die Vergabe der Förderbeiträge muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt und zusammen mit der Anmeldung für das Studium Pflege HF eingereicht werden.

Kriterien für die Vergabe von Förderbeiträgen gemäss kantonaler Vorgabe:

  • Sie sind Späteinsteigende bzw. Quereinsteigende in den Pflegeberuf.
  • Sie haben das 27. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind bei Beginn des Studiums mindestens zwei Jahre im Kanton Bern wohnhaft.
  • Sie haben in den letzten zwei Jahren ihren Lebensunterhalt selbstständig finanziert und keine andere finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Sie können belegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mit dem ordentlichen Lohn, welcher während des Studiums ausbezahlt wird, nicht finanzieren können.
  • Sie haben das reguläre Aufnahmeverfahren für das Studium Pflege HF (Eignungsabklärung) des BZ Pflege erfolgreich bestanden.
  • Sie verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums zur Dipl. Pflegefachperson HF, mindestens zwei Jahre im Kanton Bern in diesem Beruf zu arbeiten.

Hinweis: Förderbeiträge können nur für Studierende gesprochen werden, welche die Ausbildung im Frühlingssemester beginnen und die Ausbildung in Schulanstellung absolvieren.

Vorgehen
Ihren Antrag auf Förderbeiträge reichen Sie zusammen mit der Anmeldung zur Ausbildung Pflege HF am BZ Pflege ein. Nach bestandener Eignungsabklärung wird der Antrag geprüft und über die Vergabe entschieden. Das Antragsformular erhalten Sie per E-Mail von der Fachstelle Eignungsabklärung (siehe Kontakt).

Kontakt
Die Fachstelle Eignungsabklärung beantwortet Ihre Fragen zum Anmeldeprozess und sendet Ihnen das Antragsformular auf Anfrage per E-Mail zu.